Leasingvorauszahlung

Durch eine Leasingvorauszahlung, welche in der Regel aus steuerlichen Gründen die Höhe von 25% des Kaufpreises des Objektes nicht überschreiten darf,  reduziert sich die zu finanzierende Summe, wodurch die Leasingrate entsprechend preisgünstiger ausfällt. Gleichzeitig minimiert die Vorauszahlung das Risiko des teilweise hohen Wertverlustes bei Vertragsbeginn nach Erwerb des Objektes durch die Leasinggesellschaft. Leasingvorauszahlungen sind bei Einzelfirmen und Selbständigen in der Regel steuerlich sofort absetzbar.  m e h r....