Sales and lease back

Bei Maschinen Bürogeräten sonstigen Wirtschaftsgütern wird in der Regel „sale and lease back“ von den Leasinggesellschaften nicht mehr angeboten. Grund: Im Gegensatz zum Kfz, dessen Eigentumsnachweis durch den Kfz-Brief möglich ist kann für Maschinen diser Nachweis kaum geführt werden. Für die Leasinggesellschaften bleibt immer ein Restrisiko bezüglich eventueller Verpfändungen an Banken oder Gläubiger, welche nicht erkennbar sind .