Verträge mit festgelegten Restwerten

Bei Fahrzeugen wird die beabsichtigte, jährliche Kilometerleistung bei der Ermittlung des Restwertes berücksichtigt. Auch bei Verträgen mit festen Restwerten ohne Kilometerabrechnung kann es zu Nachforderungen kommen, wenn bei der Verwertung des Fahrzeuges der vereinbarte Restwert am Markt nicht erzielt werden kann, weil die angegebene jährliche Kilometerleistung erheblich überschritten wurde oder durch einen vom Leasingnehmer zu vertretenden Zustand des Fahrzeuges der kalkulierte Restwert nicht mehr erzielbar ist.