Oldtimerleasing

Als Oldtimer gelten Fahrzeuge mit einem Alter von 25 bis 30 Jahren und älter. Bei Oldtimerleasing, dass nur von wenigen Leasinggesellschaften angeboten wird, ist generell ein Zeitwertgutachten des betreffenden Fahrzeuges notwendig. Oldtimerleasing unterliegt den gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie das Leasing eines Gebraucht- oder Neuwagens. Die 1%-ige bzw. die zeitweise geplante 1,5%-ige Regelung der Versteuerung des Privatanteils gilt in diesem Falle der ehemalige Neupreis des Oldtimers.