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Neues von Müller-Leasing

    2. Führerschein-Umtausch: für Jahrgänge 1959 - 1964

    In diesem Jahr müssen einige Besitzer roter oder grauer Führerscheindokumente gegen einen EU-Führerschein im Scheckkartenformat tauschen. Hintergrund ist die sogenannte dritte Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union. Sie will man das Nebeneinander unterschiedlicher nationaler Regelungen und der mehr als 110 verschiedenen Führerscheine in Europa beenden sowie mehr Fälschungssicherheit
    herstellen.

    Umgetauscht werden müssen alle Führerscheine, die vor dem 19.Januar 2013 ausgestellt wurden – allerdings nicht alle auf einmal, sondern stufenweise. Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend. Bis zum 19. Januar 2023 sind noch die Jahrgänge 1959 bis 1964 dran, danach haben die Jahrgänge 1965 bis 1970 ein Jahr Zeit. Führerscheine, die nicht rechtzeitig umgetauscht werden, verlieren ihre Gültigkeit (nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis). Nach Ablauf der Frist wird ein Bußgeld fällig. Die neuen Dokumente haben eine begrenzte Gültigkeit von 15 Jahren!
     

    TÜV Plaketten

    Alle Fahrzeuge mit rosa TÜV-Plakette müssen 2023 zum TÜV. Die Nachfolge Plakette hat die Farbe orange (bis 2025) Neufahrzeuge erhalten eine blaue Plakette (bis 2026)!
     

     

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