Gesetzliche Bestimmungen

Die Bedingungen sind  in den Leasingerlassen der Bundesminister für Finanzen für Teilamortisationsverträge (vom 22.12.1975) und Vollamortisationsverträge (vom 19.04.1971) geregelt. Nur bei Einhaltung dieser Bestimmungen ist eine steuerliche Anerkennung gewährleistet.

>>Leasingerlass<<

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