Gesetzliche Bestimmungen
Die Bedingungen sind in den Leasingerlassen der Bundesminister für Finanzen für Teilamortisationsverträge (vom 22.12.1975) und Vollamortisationsverträge (vom 19.04.1971) geregelt. Nur bei Einhaltung dieser Bestimmungen ist eine steuerliche Anerkennung gewährleistet.
>>Leasingerlass<<
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