Dauer eines Leasingvertrages / Laufzeit

Die Vertragsdauer oder auch Laufzeit eines Leasingvertrages wird durch die Abschreibungsdauer des Leasingobjektes, dessen Nutzung und durch die Bestimmungen der Leasingerlasse der Bundesminister der Finanzen bestimmt. Die Vertragslaufzeit darf nicht kürzer als 40% der regulären Abschreibungsdauer und höchstens bis zu 90% dieses Zeitraumes betragen. Verkürzungen sind nur bei extremer Nutzung der Objekte oder bei Mehrschichtbetrieb möglich.