Bonität des Leasingnehmers

Eine Leasinggesellschaft prüft vor Annahme eines Leasingvertrages die Bonität des Leasingnehmers durch Einholen einer Bankauskunft, einer Handelsauskunft (z.B. Creditreform bei gewerblichen Kunden), Prüfung der betriebswirtschaftlichen Auswertung oder Bilanz und gegebenenfalls der Schufa des Leasingnehmers. Sind in diesen Unterlagen Schwächen ersichtlich führt dies entweder zu einer Ablehnung oder zu zusätzlichen Auflagen oder Sicherheitsleistungen in Form von Kautionen, Leasingvoraus-zahlungen oder Bürgschaften.