Ablösung

Nach Ablauf der Grundleasingdauer, welche mindestens 40% der Abschreibungsdauer des Leasingobjektes betragen muß, kann ein Leasingvertrag auch vorzeitig abgelöst werden. Der Ablösebetrag errechnet sich aus den noch zu bezahlenden Leasingraten bis zum Vertragsende und dem Restwert und wird zum Ablösedatum entsprechend abgeszinst berechnet. Wie bei einer vorzeitigen Kreditablösung kann das refinanzierende Institut eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen